BKW will Drohnen-Luftaufnahmen verbieten

Zur Illustration von Sachverhalten rund um das AKW Mühleberg habe ich die Firma Birdcam Solutions beauftragt, Flugaufnahmen mit einer Drohne zu erstellen. Die Firma hat ihren Auftrag ausgeführt und wurde anschliessend vor Ort von der BKW angehalten. Das war einigermassen zu erwarten, der Fotograf wurde von mir entsprechend vorgewarnt. Es gibt da nämlich die „Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen„, welche den AKW-Betreibern zwar nur begrenzte aber dennoch rechtsstaatlich fragwürdige Polizeibefugnisse auch ausserhalb des Firmengeländes zugesteht. Diesmal war die Verordnung allerdings irrelevant, weil die BKW gleich mit der Polizei anrückte.

Die Polizei hat sich dann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erkundigt und konnte sich vergewissern, dass der Flug rechtens ist und keiner Bewilligung bedarf. Trotzdem musste der Fotograf die Aufnahmen vorzeigen. Sie wurden dann aber erwartungsgemäss von Polizei und BKW als unbedenklich für die Sicherung der Kernanlage eingestuft und freigegeben. Allerdings behauptete die BKW, ich dürfte die Aufnahmen nicht veröffentlichen, der Rechtsdienst werde sich bei mir melden. Ich habe umgehend mit der Kantonspolizei Kontakt aufgenommen und mir das Vorgefallene bestätigen lassen.

Rechtslage

Wir hatten die Rechtslage schon im Vorfeld abgeklärt und festgestellt, dass es keine Hinderungsgründe gibt, bei einem AKW solche Luftaufnahmen zu erstellen und diese auch zu veröffentlichen. Die gesetzlichen Regeln sind klar, es gibt nur wenige klar benannte Einschränkungen (Auszug):

  • Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
  • In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.

Das AKW ist weder eine militärische Anlage, noch ein Flugplatz. Die BKW kann als Betreiberin eines AKW im Brennpunkt des öffentlichen Interesses auch nicht Anspruch auf Privatsphäre anmelden, das habe ich inzwischen von einem Medienrechtsexperten noch genauer abklären lassen.

Erst Spiel auf Zeit dann Einschüchterung

Nach zehn Tagen hatte sich die BKW noch immer nicht gemeldet, da habe ich sie aufgefordert innert Frist eine schriftliche Stellungnahme zuzusenden. Das ging so noch einmal hin und her. Am letzten Tag der von mir gesetzten Nachfrist kam schliesslich doch noch eine inhaltliche Stellungnahme: Die BKW widerspricht sich (und der Polizei) diametral und macht nun doch wieder die „umfassenden Sicherung des KKM gegen unbefugtes Einwirken durch Dritte“ geltend. Die BKW-Forderungen sind ultimativ:

Aus all den vorstehend genannten Gründen müssen wir Sie auffordern , von jeglicher Verwendung, Publikation oder Weitergabe der erstellten Flugaufnahmen abzusehen und die betreffenden Aufnahmen und Filmausschnitte zu vernichten. Zudem bitten wir Sie um eine entsprechende Bestätigung innert zehn Tagen.

DCIM100GOPRO

Die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit lasse ich mir nicht nehmen

Ich gebe zu, dass es schwierig ist, sich von so einem Brief nicht einschüchtern zu lassen. Aber ich habe zum Glück meinen Berner Schädel und der will es immer genauer wissen. Es geht um die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit, um die Medienfreiheit. Das sind Rechte, für welche unsere Vorfahren auf Leben und Tod gegen die Mehrbesseren gekämpft haben. Man sollte solche Rechte nicht leichtfertig beim ersten Einschüchterungsversuch aufgeben, sowas macht sonst sofort Schule. Wer genauer wissen will, wie die Begründung der BKW nach hinten los geht und warum ich die Konfrontation wage, kann meinen letzten Brief lesen.

Hiermit veröffentliche ich einige der „verbotenen“ Flugaufnahmen. Mal schauen, was passiert.

AKW, Wohlenseestaumauer und Bern

Birdcam Solutions Flugaufnahmen erstellt durch Birdcam Solutions


Konkrete Anwendung der Aufnahmen, siehe hier →

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