energisch.ch Glossar

Aktuelle Ausgabe vom 16. 3. 2016.

Begriffsdefinitionen, Erklärungen und das Abkürzungsverzeichnis für energisch.ch

Quellen sind in erster Linie die folgenden Werke:

  1. Kernenergie, Systematische Sammlung des Bundesrechts
  2. Strahlenschutz, Systematische Sammlung des Bundesrechts
  3. ENSI-Glossar, „Im Regelwerk zur nuklearen Sicherheit verwendete Begriffe“
  4. ENSI: Richtlinien in Kraft
  5. IAEA Safety Glossary (English)

Glossar Inhalt

Abfahrpfad
Um die seismische [...] Kapazität [...] der Anlage zu bestimmen, werden sogenannte ,Abfahrpfade' betrachtet, die zu einem sicher abgeschalteten Anlagenzustand führen. Ein solcher Abfahrpfad umfasst die Menge von Ausrüstungen und / oder Massnahmen, welche zusammen als autarke Sicherheitskette die sichere Wärmeabfuhr gewährleisten.
Mangels formaler Definition im Schweizer Regelwerk sei hier dieser Passus aus der "Neubewertung der Sicherheit des KKL zum EU-Stresstest" (Seite 9) zitiert.
Kap 2.5 BET/11/0089
Accident Management
accident management. The taking of a set of actions during the evolution of a beyond design basis accident:
  1. To prevent the escalation of the event into a severe accident;
  2. To mitigate the consequences of a severe accident;
  3. To achieve a long term safe stable state.
Deutsch: Notfallschutzmassnahmen.
IAEA Safety Glossary
Auslegung
Zur Beherrschung von Störfällen ist die Anlage derart auszulegen, dass keine unzulässigen radiologischen Auswirkungen in der Umgebung der Anlage entstehen; dazu sind passive und aktive Sicherheitssysteme vorzusehen.
Siehe auch Auslegungsstörfall.
Art. 7, Abs. c, Kernenergieverordnung
Auslegungsstörfall
Störfall, bei dem durch auslegungsgemässes Verhalten der Sicherheitssysteme keine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe und keine unzulässige Bestrahlung von Personen auftreten.
Art. 1, SR 732.112.2
auslegungsüberschreitender Störfall
Auslegungsüberschreitender Störfall: Störfall, welcher in Bezug auf das auslösende Ereignis oder die Art und Anzahl zusätzlicher Fehler den Rahmen der Auslegung durchbricht; dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass radioaktive Stoffe in gefährdendem Umfang freigesetzt werden.
Art. 1, SR 732.112.2
auslösendes Ereignis
Für den Leistungsbetrieb werden Störungen und Schäden an Komponenten und Anlagenteilen, die eine Reaktor- schnellabschaltung auslösen, als „auslösende Ereignisse“ bezeichnet. Auch manuelle Reaktorabschaltungen (z. B. aufgrund eines Erdbebens oder eines Brandes) zählen zu den auslösenden Ereignissen.
Im Nichtleistungsbetrieb werden solche Ereignisse als „auslösend“ bezeichnet, bei denen die Systemfunktionen zur Brennelementkühlung nicht im erforderlichen Umfang verfügbar, bzw. bei denen die Systemfunktionen zur Reaktivitätskontrolle nicht ausreichend wirksam sind.
Richtlinie ENSI-A05
AxpoBetreiberin des AKW Beznau.
Siehe auch Artikel zu Beznau→
ECCSEmergency Core Cooling Systems.
Notkühlsysteme des Reaktors.
Einzelfehlerprinzip
Sicherheitsfunktionen müssen auch bei Eintreten eines beliebigen vom auslösenden Ereignis unabhängigen Einzelfehlers wirksam bleiben, und zwar auch dann, wenn eine Komponente wegen Instandhaltung nicht verfügbar ist; als Einzelfehler gilt das zufällige Versagen einer Komponente, das zum Verlust ihrer Fähigkeit führt, die vorgesehene Sicherheitsfunktion zu erfüllen; Folgefehler aus diesem zufälligen Versagen werden als Teil des Einzelfehlers betrachtet.
Art. 10, Kernenergieverordnung
ENSIEidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat
Aufsichtsbehörde in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung.

Art. 70 Abs. 1 Bst. a Kernenergiegesetz.
Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG)
grundlegende Schutzziele
Die grundlegenden Schutzziele zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit sind:
  1. die Kontrolle der Reaktivität
  2. die Kühlung der Kernmaterialien und der radioaktiven Abfälle
  3. der Einschluss der radioaktiven Stoffe
  4. die Begrenzung der Strahlenexposition
Art. 1, SR 732.112.2
IAEAInternationale Atom-Energie Agentur (IAEA)
Kernkühlung
Kernkühlung: Abfuhr der Wärmeenergie des Reaktorkerns durch die Kühlsysteme, so dass die Auslegungstemperatur aller Kernbestandteile nicht überschritten wird.
Anhang 1, Abs. e, Kernenergieverordnung
KKBKernkraftwerk Beznau
Siehe auch Artikel zum Thema Beznau →
KKGKernkraftwerk Gösgen
KKLKernkraftwerk Leibstadt
KKMKernkraftwerk Mühleberg
Siehe auch Artikel zum Atomkraftwerk Mühleberg →
KNSEidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Siehe auch Artikel zur KNS →
Konzept der gestaffelten SicherheitsvorsorgeSicherheitskonzept, das auf mehreren Ebenen aufeinander folgende und voneinander unabhängige Schutzmassnahmen umfasst, die bei Abweichungen vom Normalbetrieb unzulässige radiologische Auswirkungen in der Umgebung verhindern und Freisetzungen in gefährdendem Umfang lindern.
Art. 1 Abs. c Gefährdungsannahmenverordnung
kreditierenin einer deterministischen Störfallanalyse als verfügbar anrechnen
KSAEidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
Heute Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS
KSR

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR)

Die KSR berät den Bundesrat, das EDI, das UVEK, das VBS, das ENSI, die interessierten Ämter sowie die Suva in Fragen des Strahlenschutzes.
Nachzerfallswärme
Nachzerfallswärme: nach Abschaltung des Reaktors infolge verzögerter, spontaner Kernreaktionen freigesetzte Energie. Ungefährer Anteil der thermischen Nominalleistung (100%) des Reaktors: ca. 7% unmittelbar nach Abschaltung, ca. 4% nach 1 Minute, ca. 1,5% nach 1 Stunde, < 1% nach 1 Tag.
Mangels formaler Definition im Regelwerk, sei hier die Erklärung aus dem KSA-Bericht "Zum Zwischenfall Forsmark" wiedergegeben.

KSA-AN-2325, Seite 1
Notfallschutzmassnahmen
Notfallschutzmassnahmen: Das Treffen einer Reihe von Massnahmen während der Entfaltung eines auslegungsüberschreitenden Störfalls:
  1. um die Eskalation des Ereignisses in einen schweren Störfall zu verhindern;
  2. um die Konsequenzen eines schweren Störfalls zu lindern;
  3. um einen langfristig gesicherten, stabilen Zustand der Anlage zu erreichen.
Englisch: Accident Management.
Übersetzt aus dem
IAEA Safety Glossary
Periodische Sicherheitsüberprüfung
Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk hat eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) alle 10 Jahre durchzuführen.
Art 34, Kernenergieverordnung
PIE
postulated initiating event (PIE)
 
Siehe auslösendes Ereignis.
RDBReaktordruckbehälter (RDB)
SicherheitserdbebenSicherheitserdbeben (Safe Shutdown Earthquake)
Die Sicherheitsfunktionen und die Integrität der Ausrüstungen müssen während und nach einem Sicherheitserdbeben (SSE) gewährleistet sein.
Richtlinie ENSI-G01
Sicherheitsfunktion
Unter einer Sicherheitsfunktion wird eine Funktion verstanden, die zur Einhaltung der Schutzziele erforderlich ist.
 
SE3-Funktionen (in der KEV als Sicherheitsfunktionen bezeichnet)
Richtlinie ENSI-G01
Richtlinie ENSI-G02, Erläuterungsbericht (Entwurf)
sicherheitstechnische Klassierung
Sicherheitstechnische Klassierung: Einstufung der Bauwerke, Systeme und Ausrüstungen einer Kernanlage in Bauwerks-, Sicherheits- und Erdbebenklassen auf der Grundlage ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Anhang 1, Abs. h, Kernenergieverordnung
SSC
structures, systems and components (SSCs)
A general term encompassing all of the elements (items) of a facility or activity which contribute to protection and safety, except human factors.
Bauwerke, mechanische und elektrische Ausrüstungen. Siehe auch Richtlinie ENSI-G01.
IAEA Safety Glossary
SSKStrukturen, Systeme und Komponenten
Anmerkung: mit "Strukturen" sind Bauwerke gemeint (abgeleitet aus dem Englischen "structures").
Störfall
Störfall: jeder vom Normalbetrieb abweichende Anlagezustand, der ein Eingreifen eines Sicherheitssystems erfordert.
Anhang 1, Abs. i, Kernenergieverordnung
SUSANSUSAN. Spezielles unabhängiges System zur Abfuhr der Nachzerfallswärme.
Gebunkertes Notstandsystem des KKM. Mit Notstromversorgung, Notkühlwasserversorgung und Notfallkontrollraum.

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