Medienmitteilung: „AKW Beznau ist nicht erdbebensicher: AnwohnerInnen ziehen vor Bundesverwaltungsgericht“

Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES zum Verfahren gegen Beznau:

AKW Beznau ist nicht erdbebensicher: AnwohnerInnen ziehen vor Bundesverwaltungsgericht

Der Streit um die Erdbebengefährdung des AKW Beznau geht in die nächste Runde. AnwohnerInnen des ältesten Atomkraftwerks der Welt legen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen eine Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI, die fälschlicherweise zur Ansicht gelangt, Beznau sei genügend geschützt gegen schwere Erdbeben.

Im August 2015 haben Greenpeace Schweiz, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) aufgedeckt, dass das AKW Beznau einem schweren Erdbeben nicht standhalten würde. Gefährliche Mengen Radioaktivität würden freigesetzt und die geltenden Strahlenschutz-Grenzwerte verletzt. Zu diesem Schluss gelangten die drei Organisationen nach Analyse der Sicherheitsüberprüfungen, die 2012 im Nachgang der Fukushima-Katastrophe gemacht wurden.

Weiterbetrieb von Beznau ist illegal
Diese Verletzung der Grenzwerte müsste, würde das Recht korrekt angewendet, zur unverzüglichen Ausserbetriebnahme des AKW führen. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI duldet aber diesen Missstand seit 2012 und lässt einen Weiterbetrieb der Anlage zu. 15 AnwohnerInnen von Beznau reichten, unterstützt durch die drei Organisationen, 2015 beim ENSI ein formales Gesuch ein und verlangten, dass die Aufsichtsbehörde diese rechtswidrige Praxis korrigiert. Entsprechend müsste es die Abschaltung des ältesten AKW der Welt verlangen.

ENSI ignoriert neue Gesetzgebung
Am 27. Februar erteilte das ENSI diesem Gesuch eine Absage und veröffentlichte eine entsprechende Verfügung. Die Aufsichtsbehörde argumentierte im Wesentlichen, der Weiterbetrieb von Beznau sei zulässig, weil die zurzeit angewendeten Strahlenschutz-Grenzwerte der langjährigen Aufsichtspraxis entsprächen. «Leider will das ENSI nicht wahrhaben, dass das Kernenergierecht aus dem Jahr 2005 diese frühere Praxis klar untersagt», sagt Martin Pestalozzi, der Rechtsanwalt der BeschwerdeführerInnen. Es sei bezeichnend, dass das ENSI in seiner Verfügung auf die zentralen Bestimmungen der anwendbaren Verordnung (die sogenannte Gefährdungsannahmen-Verordnung) in diesem Zusammenhang gar nicht eingehe.

Die AnwohnerInnen wollen nun eine gerichtliche Überprüfung der Behauptung des ENSI, seine alten Richtlinien würden den Inhalt des neuen Rechts auch gegen dessen klaren Wortlaut immer noch bestimmen. «Wir hoffen, dass das Gericht den Schutz der Bevölkerung ernst nimmt und dieser rechtswidrigen Praxis einen Riegel schiebt», sagt Pestalozzi.

Eingefügt am 10.4.2017:

Als Hintergrund verweise ich auf die Unterlagen bei der Lancierung des Verfahrens:


Foto: Medienkonferenz bei der Lancierung des Verfahrens.

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