Nukleare Sicherheit – eine Rechtsfrage
Dieses Grundlagendokument beschreibt die Grundzüge und Zusammenhänge der Nuklearen Sicherheit als Rechtsfrage.
Was heisst denn hier „sicher“?
Wenn das ENSI verlautbart, „die Schweizer Kernanlagen sind sicher“ , dann ist damit ein rechtliches „sicher“ gemeint, kein technisches. In derart absoluten Worten sind AKWs technisch gesehen selbstverständlich nie sicher. Es gibt immer ein sogenanntes Restrisiko. Was hinter dem rechtlichen „sicher“ steckt, werden wir nun ergründen.
Hinweis: das Dokument und dieser Artikel werden laufend revidiert und ausgebaut.
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