ENSI: „Vorgehen des ENSI bei der Beurteilung von Störfällen infolge von Naturereignissen ist korrekt“
Erwartungsgemäss hält das ENSI an seinem Standpunkt in unserem Rechtsverfahren zum Beznau Erdbebennachweis fest:
- ENSI: „Vorgehen des ENSI bei der Beurteilung von Störfällen infolge von Naturereignissen ist korrekt“→
- AKW Beznau: nicht erdbebensicher nach dem Gesetz→
Wir werden baldmöglichst über das weitere Vorgehen informieren.
Wie es weiter geht: siehe hier→
Schreibe einen Kommentar