Brief vom 26.9.2011 an ENSI-Rat und Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS)
Rückblick vom Mai 2012:
Als Reaktion auf das Akzeptieren der Hochwassernachweise durch das ENSI habe ich einen Brief an den ENSI-Rat und die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) geschrieben. Darin werden die Unregelmässigkeiten des ENSI-Befunds aufgeworfen:
Missachtung des fundamentalsten, international gültigen Prinzips der nuklearen Sicherheit – gestaffelte Sicherheitsvorsorge (Defence in Depth) – durch die Kreditierung mobiler Feuerwehrpumpen als Notfallmassnahme innerhalb der Auslegung.
Missachtung der Ausserbetriebnahmeverordnung hinsichtlich der Überprüfung der Auslegung und im Speziellen der Hochwasser-Gefährdungsannahmen, wie sie anlässlich der „Lessons Learned“ von Fukushima (Unterschätzung der Tsunamifluthöhe und deren Gründe) unverzüglich erforderlich wäre.
Nach all den unbeantworteten und ignorierten Briefen und E-Mails an das ENSI, wollte ich diesmal sicherstellen, die gebührende Aufmerksamkeit zu erhalten. Der Brief ging in Kopie an die folgenden Empfänger:
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard
- Bundesamt für Energie BFE, Direktor Dr. Walter Steinmann
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats UREK-N, Präsident Nationalrat Jacques Bourgeois
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats UREK-S, Präsident Ständerat Rolf Schweiger
- Kantonsregierungen der Kantone mit Gebieten innerhalb der Zone 2 des Atomkraftwerks Mühleberg: Kanton Bern, Kanton Freiburg, Kanton Neuchâtel
- Gemeinden der Zone 1 des Atomkraftwerks Mühleberg
- Grössere Gemeinden der Zone 2 des Atomkraftwerks Mühleberg: Bern, Biel, Freiburg
Das hat sehr gut funktioniert. Schade, dass ein solches Vorgehen offenbar notwendig ist.
Mitarbeit bei der Textredaktion: Dr. S. K., Bern.
Brief vom 26.9.2011 an ENSI-Rat und KNS
Als Hintergrundbericht habe ich gleichzeitig „Hochwassernachweis AKW Mühleberg – Eine kritische Beurteilung“ veröffentlicht.
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