ENSI: „ENSI-Rat antwortet Markus Kühni“

Rückblick vom Mai 2012:

Mit dieser Reaktion hatte ich nicht gerechnet. Spätestens jetzt wusste ich, dass ich mit meinem Brief einen sehr empfindlichen Nerv getroffen hatte.

Der ENSI-Rat hat die Geschäftsleitung des ENSI beauftragt, zu den Vorwürfen von Herrn Kühni Stellung zu nehmen. In einer ersten, nicht abschliessenden Stellungnahme zuhanden des ENSI-Rats hat die Geschäftsleitung des ENSI die Vorwürfe des Umweltaktivisten heute zurückgewiesen.

Die ersten Gegenargumente sind zu diesem Zeitpunkt reine Schutzbehauptungen ohne jeden Beleg:

Der Autor unterliegt einem grundlegenden Irrtum: Er argumentiert mit nationalen und internationalen Regeln, die nur für neu zu erstellende Kernkraftwerke gelten und fordert, dass diese unverändert auch auf das Kernkraftwerk Mühleberg anzuwenden seien. Das ist nicht zulässig.

Für bestehende Kernkraftwerke lässt das schweizerische Regelwerk die Kreditierung von vorbereiteten internen Notfallschutzmassnahmen – wie z.B. den Einsatz von Tankfahrzeugen zum Nachfüllen von Treibstoff oder die Verwendung von auf dem Areal gelagerten mobilen Pumpen – für die  Störfallbeherrschung zu.

Aus diesen Gründen hat das ENSI den vom Kernkraftwerk Mühleberg eingereichten Nachweis für die Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers akzeptiert und  entschieden, dass das Kraftwerk mit den durchgeführten Sofortmassnahmen wieder ans Netz darf.

Wenn dies die „erste, nicht abschliessenden Stellungnahme“ war, dann war ich auf die „abschliessende Stellungnahme“ gespannt.

Erste Antwort des ENSI-Rats

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