Der Bund: „Scharfe Kritik an Verordnungsrevision zugunsten des AKW Beznau“

Der Bundesrat will Kernenergieverordnungen präzisieren, welche zur Abschaltung des AKW Beznau führen könnten. Der bernische Regierungsrat lehnt dies dezidiert ab.

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AKW-Gegner berufen sich in einem Gerichtsverfahren darauf, dass laut den geltenden Verordnungen bei einem Erdbeben, wie es alle zehntausend Jahre zu erwarten ist, die Bevölkerung um ein AKW höchstens mit einer Dosis von einem Millisievert pro Jahr belastet werden darf. Beim AKW Beznau im Aargau ist laut einer Überprüfung bei einem Erbeben aber eine radioaktive Belastung von 29 Millisievert zu erwarten.

Beznau müsse deshalb vom Netz, fordern die Gegner in einem Gerichtsverfahren. Dies zumindest so lange, bis die Sicherheitssysteme nachgerüstet seien. Die Atomaufsicht Ensi bestreitet diese Sichtweise. Zulässig seien 100 Millisievert. Der Bundesrat will die Verordnungen nun jedoch präzisieren, sodass explizit die höhere Dosis gelten würde.

Der bernische Regierungsrat lehnt dies in der Vernehmlassung, die gestern endete, klar ab. Der neue Wert «stellt eine Senkung des Sicherheitsniveaus dar und ist deshalb abzulehnen», schreibt die Kantonsregierung. Störend sei insbesondere, dass die Frage der zulässigen Strahlendosis bei einem Unfall «Gegenstand eines hängigen Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht ist.» Das Gerichtsurteil sei abzuwarten, bevor man die Bestimmungen ändere.

Erfreulich klare Worte aus dem Kanton Bern.

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