Die Schweiz baut keine neuen AKW


Grundbild: „Abbildung 2.3-2: Visualisierung der Anlage EKKB auf der Insel Beznau (Ansicht aus dem Westen)“ aus Rahmenbewilligungsgesuch Ersatz Kernkraftwerk Beznau, Sicherheitsbericht, Resun AG, Dezember 2008

Mit Annahme des Energiegesetzes (EnG) am 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten tatsächlich einen ersten Schritt in die Ära der Erneuerbaren Energien gemacht. Und den Ausstieg aus der Atomenergie besiegelt.

Bei diesem Gesetz gibt es durchaus noch viele offene Fragen, doch eines ist klar. Das Kernenergiegesetz wird unter anderem wie folgt ergänzt:

Art. 12a Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke

Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden.
[Energiegesetz BBl 2016, Seite 7725]

Noch vor wenigen Jahren sah es ganz so aus, als würden in der Schweiz neue AKW gebaut. Tschernobyl war faktisch vergessen, die Klima-Erwärmung lieferte neue Argumente, das Abfall-Problem liess sich mit neuen Anlagen elegant auf noch spätere Generationen abschieben. Die hier gezeigten Fotomontagen aus den drei eingereichten Projekten sollen dies in Erinnerung rufen.

So gesehen: das Abstimmungsergebnis ist doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


Grundbild: „Abbildung 2.3-2: Fotomontage EKKM (mögliche Anordnung), Aufnahmestandort: Salzweid. Im Hintergrund das bestehende KKM“ aus Rahmenbewilligungsgesuch Ersatz Kernkraftwerk Mühleberg, Sicherheitsbericht, Resun AG, Dezember 2008


Grundbild: Visualisierung Kernkraftwerk Niederamt KKN, Quelle: nagra.ch

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