auslösendes Ereignis, auslösende Ereignisse, Auslösendes Ereignis

Für den Leistungsbetrieb werden Störungen und Schäden an Komponenten und Anlagenteilen, die eine Reaktor- schnellabschaltung auslösen, als „auslösende Ereignisse“ bezeichnet. Auch manuelle Reaktorabschaltungen (z. B. aufgrund eines Erdbebens oder eines Brandes) zählen zu den auslösenden Ereignissen.

Im Nichtleistungsbetrieb werden solche Ereignisse als „auslösend“ bezeichnet, bei denen die Systemfunktionen zur Brennelementkühlung nicht im erforderlichen Umfang verfügbar, bzw. bei denen die Systemfunktionen zur Reaktivitätskontrolle nicht ausreichend wirksam sind.

Richtlinie ENSI-A05