Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ

Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk hat eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) alle 10 Jahre durchzuführen.

Art 34, Kernenergieverordnung