Greenpeace: „ENSI verletzt Schweizer Recht – jetzt wollen Bürger AKW-Sicherheit einklagen“

Rückblick vom Mai 2012:

Mit Unterstützung von Greenpeace Schweiz haben ein Einwohner von Mühleberg (Alarmzone 1) und ich (Alarmzone 2) beim Anwalt Martin Pestalozzi ein sogenanntes „Gesuch um eine beschwerdefähige Verfügung nach Art. 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes“ ausarbeiten lassen und am 20. März 2012 beim ENSI eingereicht.

Damit wird das ENSI gezwungen, rechtlich verbindlich entweder unserer Auffassung in Sachen Hochwassernachweis des AKW Mühleberg doch noch zuzustimmen, oder aber seine Haltung zu dokumentieren, so dass wir gegen diese beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen können.

Die Medienmitteilung von Greenpeace vom 22.3.2012 fasst die Sachlage wie folgt zusammen:

Nach dem Super-GAU von Fukushima verlangte die Atomaufsichtsbehörde ENSI zusätzliche Sicherheitsnachweise von den Schweizer AKW. Das gelang für das AKW Mühleberg (KKM) offenbar nur, weil das ENSI den Sicherheitsnachweis illegal in den grünen Bereich korrigierte: Es hat Mühleberg eine widerrechtliche Sicherheitsfreigabe erteilt, indem es mobile Feuerwehrpumpen als Sicherheitsvorrichtung für die Notkühlung angerechnet hat. Dies ist im Fall von Auslegungsstörfällen nicht zulässig und verstösst sowohl gegen Schweizer als auch gegen internationales Recht.

Später werden die Beweggründe für das Gesuch, sowie die Abgrenzung von anderen Verfahren wiedergegeben:

Auch jetzt zeigt das ENSI keinerlei Einsicht. Die Behörde und ihr Kontrollorgan, der ENSI-Rat, weisen jegliches Fehlverhalten von sich. „Deshalb bleibt uns kein anderer Weg als zu klagen und die nukleare Sicherheit, die unser Gesetz vorschreibt, vor Gericht einzufordern,“ sagt Kühni. Die beiden Kläger wollen mit ihrer Beschwerde das ENSI in erster Linie zu einer gesetzeskonformen und willkürfreien Aufsichtspraxis verpflichten.

Ihr Gesuch um eine beschwerdefähige Verfügung hat nichts zu tun mit dem kürzlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur unbefristeten Betriebsbewilligung. Auch ein voller Erfolg des Gesuches kann die definitive Stilllegung des AKW Mühleberg nicht erzwingen. Die BKW müsste zwar unverzüglich den Sicherheitsnachweis ohne die illegalen Hilfsmittel wiederholen (was kaum möglich ist). Aber die BKW könnte bei abgeschaltetem AKW eine gesetzeskonforme Nachrüstung der fehlerhaften Notkühlwasserfassung vornehmen und anschliessend wieder eine Freigabe zum Betrieb beantragen.

Florian Kasser, Atomexperte von Greenpeace erklärt die Beweggründe für die Unterstützung durch Greenpeace:

Im Hinblick auf ähnliche Fälle und die Beurteilung der Schweizer AKW ist in diesem Fall absolute Klarheit wichtig. In der Sicherheitsbeurteilung von Atomkraftwerken in dichtest besiedelten Zentren darf es keine Unsicherheiten geben.

Gesuch Art. 25a VwVG an das ENSI

 

Fotos: Gerechtigkeitsbrunnen Bern. Zu Füssen der Justizia liegen der Kaiser und der Papst. Ob das im übertragenen Sinne auch heute noch so ist?

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