Medienecho: „Mühleberg: Niederlage für Ensi vor Gericht“

Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 7.2.2013

Das deutliche Bundesverwaltungsgerichts-Urteil vom 7.2.2013 zu unseren Gunsten wurde in den Medien u.a. in den folgenden Beiträgen kommentiert:

Das Bundesverwaltungsgericht pfeift das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zurück. Die Atomaufsicht hatte sich geweigert, zwei AKW-Kritikern eine beschwerdefähige Verfügung zu einem umstrittenen Entscheid bezüglich der Sicherheit des Atomkraftwerks Mühleberg zuzustellen.

[…]

Das Ensi habe sich zu Unrecht geweigert, diese beschwerdefähige Verfügung auszustellen, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. Die beiden Beschwerdeführer hätten «ein schutzwürdiges Interesse», den umstrittenen Entscheid des Ensi gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies zum einen, weil sie nur wenige Kilometer von Mühleberg entfernt leben und damit den Risiken, die von diesem AKW ausgehen, stärker ausgesetzt seien als andere Personen. Zum andern hätten die beiden ein Interesse daran, dass das Ensi die Sicherheitsvorschriften im Kernenergierecht richtig anwende.

[Simon Thönen, Der Bund]

Auch das ENSI reagiert (mit den alten Argumenten, die es bisher bezeichnenderweise nicht vor Gericht überprüfen lassen wollte):

ENSI zum Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 7.2.2013

[Artikel nachträglich erfasst am 18.2.2013]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leider wird dieses Formular von SPAM-Robotern missbraucht. Bitte beweisen Sie mit der folgenden Rechenaufgabe, dass Sie ein Mensch sind, vielen Dank. *