Der Bund: „Grundsatzfrage zu AKW-Aufsicht kommt vor Bundesgericht“

Im Artikel „Grundsatzfrage zu AKW-Aufsicht kommt vor Bundesgericht“ schreibt Der Bund über unsere Beschwerde (von Simon Thönen).

Vor Bundesverwaltungsgericht erzielten die AKW-Gegner und Anwohner von Mühleberg Markus Kühni und Rainer Burki vor einem Monat einen Teilerfolg. Das Gericht wies einen Entscheid der Atomaufsicht Ensi zum AKW Mühleberg von 2011 zur erneuten Beurteilung an die Sicherheitsbehörde zurück. Es ging um die Streitfrage, ob das AKW Mühleberg bei einem Extremhochwasser ausreichend sicher ist.

Sicherheitsfrage bleibt bestehen

Allerdings nimmt die BKW Mühleberg am 20. Dezember 2019 definitiv vom Netz. Angesichts der Verfahrensdauer ist es fraglich, ob die Beschwerdeführer auch bei einem allfälligen Erfolg in Lausanne die Laufzeit des AKW Mühleberg noch verkürzen könnten. «Die Sicherheitsfrage stellt sich weiterhin», meint Kühni, die Brennelemente müssten auch nach der Abschaltung noch jahrelang gekühlt werden.

«Und es geht uns um die grundlegende Frage, ob die Aufsichtsbehörde sich an die Prinzipien der nuklearen Sicherheit halten muss.» Dies habe auch Auswirkungen für die Aufsicht über die anderen AKW der Schweiz. Das sieht auch die Umweltorganisation Greenpeace so, die das Verfahren unterstützt.

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