BKW: „Medieninformation Kernkraftwerk Mühleberg, Aktueller Stand der Arbeiten“

Rückblick vom Mai 2012:

Am 30.8.2011 lud die BKW zur Medienkonferenz mit Anlagerundgang im AKW Mühleberg, um den Stand der Nachrüstarbeiten in Sachen Hochwasserschutz zu zeigen.

Die BKW informierte über die „Optimierung SUSAN-Einlaufbauwerk“ mittels periskopförmiger Ansaugstutzen. Zuvor wurden diese von der ETH in einer Modell-Versuchsanordung geprüft. Für deren Montage unter Wasser, sowie für das Errichten von drei Anprallschutzpfeilern wurde ein Ponton eingesetzt (siehe Bild oben).


Quelle: BKW Medieninformation KKM, 30.8.2011

Als weitere Massnahme wurde das Nachrüsten einer zusätzlichen Einspeisestelle für das SUSAN Notstandsystem präsentiert.


Quelle: BKW Medieninformation KKM, 30.8.2011

Die Original-Medienpräsentation „Medieninformation Kernkraftwerk Mühleberg, Aktueller Stand der Arbeiten, Mühleberg, 30. August 2011“, wurde leider vom BKW-Webserver entfernt. Eine BKW Präsentation mit ähnlichen Folien vom 26.9.2011 zeigt auf den Seiten 9 bis 11 die „Nachrüstarbeiten Hochwasserschutz“.

An der Medienkonferenz erklärte der damalige Kraftwerksleiter Patrick Miazza, welche Rolle die neue Einspeiseleitung innerhalb des Konzepts der gestaffelten Sicherheitsvorsorge spielen soll:

Es ist ganz klar ein System, das – gemäss unserem Fachjargon – ausserhalb der Auslegung kreditiert werden kann, es bedarf einer grösseren Feuerwehrmannschaft usw. – aber das sind wirklich robustheitserhöhende Massnahmen, die ausserhalb der Auslegung zu bewerten sind.

Später doppelte der Leiter Energie Schweiz der BKW Herrmann Ineichen mit folgenden Worten nach:

Es ist mir ein Anliegen, dass das mit den Feuerwehrpumpen richtig rüber kommt. Die kommen im auslegungsübergreifenden Fall zum Einsatz. Also wenn das Hochwasser grösser ist als 10’000-jährlich. Dann muss man diese [Pumpen] nach vorne nehmen und für diesen Fall hinter dem Rechen einspeisen.

Quelle: Tonaufzeichnung. Nachzuhören mit freundlicher Genehmigung von Herrn Thomas Angeli.

Die Begrifflichkeit „ausserhalb der Auslegung“ und „im auslegungsübergreifenden Fall“ ist entscheidend. Es geht hier also um Szenarien, die extremer sind, als das, was die AKW gesetzlich verkraften müssen. Das „Anliegen“ von Herrn Ineichen bedeutet, dass diese Pumpen eben nicht innerhalb der Auslegung bzw. im Auslegungsstörfall angerechnet werden.

Genau um die „Überprüfung der Auslegung“ geht es in der UVEK Ausserbetriebnahmeverordnung, Art. 2, welche nach Fukushima zum Zug kommt.

Art. 2 Überprüfung der Auslegung

1 Der Inhaber der Betriebsbewilligung (Bewilligungsinhaber) hat die Auslegung des Kernkraftwerks unverzüglich zu überprüfen, wenn:

[…]

c.  in einem anderen in- oder ausländischen Kernkraftwerk Ereignisse oder Befunde eingetreten sind, die nach der internationalen Störfall-Bewertungsskala INES nach Anhang 6 Ziffer 2 der KEV der Stufe 2 oder höher zugeordnet werden;

2 Er teilt das Ergebnis der Überprüfung unverzüglich der Aufsichtsbehörde mit.

Das Ergebnis der Überprüfung der Auslegung ist entscheidend für die Ausserbetriebnahme:

Art. 3 Ausserbetriebnahme

Der Bewilligungsinhaber hat das Kernkraftwerk unverzüglich vorläufig ausser Betrieb zu nehmen, wenn die Überprüfung nach Artikel 2 zeigt, dass die Dosisgrenzwerte nach Artikel 94 Absätze 3–5 und 96 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 nicht eingehalten werden.

Die BKW hatte per 30.6.2011 genau so eine Überprüfung der Auslegung für das Hochwasser beim ENSI eingereicht. Deren Begutachtung wurde zum Zeitpunkt dieser Medienkonferenz beim ENSI gerade abgeschlossen (das entsprechende Papier ist am Folgetag, dem 31.8.2011 datiert).

Die Frage dieser mobilen Feuerwehrpumpen wird in der Folge sehr wichtig werden.

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