Der Bund: „Zwischenentscheid zu Mühleberg ist nicht anfechtbar“

Im Verfahren „mobile Pumpen“ zum AKW Mühleberg wollte das Bundesgericht nicht wie von uns beantragt, vorab Grundsatzfragen klären. Der Bund/sda haben darüber berichtet.

Zwischenentscheid zu Mühleberg ist nicht anfechtbar

Bundesgericht Auf eine Beschwerde von zwei Anrainern des Atomkraftwerks Mühleberg ist das Bundesgericht nicht eingetreten. …

Weil der Fall für die weiteren diesbezüglichen Abklärungen vom Bundesverwaltungsgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde, handelt es sich gemäss einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts um einen Zwischenentscheid. Diese können nur in Ausnahmefällen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ein solcher liege nicht vor, schreibt das höchste Schweizer Gericht in seinen Ausführungen. Erst der erneute Entscheid des Ensi ist wieder anfechtbar. …

Greenpeace unterstützt unser Verfahren. Aus der Medienmitteilung:

Greenpeace bedauert, dass das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintreten und zentrale rechtliche Fragen zur nuklearen Sicherheit endlich klären wollte, bevor das Verfahren in eine Ehrenrunde geht. Sechs Jahre nach Verfahrensbeginn liegt der Ball nun wieder beim Ensi, das vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert wurde, zusätzliche Abklärungen zur Sicherheit des AKW Mühleberg vorzunehmen und dabei externe Fachstellen zu involvieren (Urteil vom 24. Mai 2018).

Markus Kühni, Beschwerdeführer, sagt: „Alt-AKW mit mobilen Feuerwehrpumpen anstelle echter nuklearer Sicherheitssysteme flottzumachen, kann nicht angehen. An der Fragestellung hat das Urteil nichts geändert. Wir brauchen einfach noch mehr Geduld.“

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