ENSI: „4. Verfügung an das KKW Mühleberg (EU-Stresstest)“

Rückblick vom Mai 2012:

Bereits am 25. Mai 2011 hatte das ENSI die Teilnahme der Schweiz am EU Stresstest verkündet. Nun verfügt es den AKW-Betreibern die Teilnahme und legt dabei auch die EU Stresstest-Spezifikation bei.

Bei dieser Gelegenheit schwächt das ENSI die Tests bereits unter dem Vorwand angeblich tieferer Sicherheitsstandards in Europa ab:

2.1 Auslösende Ereignisse

Für die Stresstests sind die der Auslegung zugrunde gelegten Gefährdungsannahmen für Erdbeben und Hochwasser anzugeben. Die Methodik zur Bestimmung der verwendeten Gefährdungsannahmen ist zu erläutern. Zudem wird eine Einschätzung der Gültigkeit der Gefährdungsannahmen verlangt.

Im Unterschied zu den meisten Ländern Europas wurden in der Schweiz die Gefährdungen durch Erdbeben und Hochwasser aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bestimmt. Das ENSI hat am 18. März 2011 (analoge Untersuchungen für die Brennelementbecken wurden am 5. Mai 2011 angeordnet) die Überprüfung der sicherheitstechnischen Nachweise der Beherrschung von Erdbeben, Hochwasser und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser
aufgrund der aktuellsten Datenbasis angeordnet. Diese Nachweise gehen weit über den Geltungsbereich der EU-Stresstests hinaus. Für die Vergleichbarkeit im europäischen Kontext sind für die Stresstests deshalb grundsätzlich die der Auslegung zugrunde gelegten Gefährdungsannahmen zu verwenden.

Später werden diese Abschwächungen im „EU Stresstest Zwischenbericht“ noch formalisiert.

Dazu muss man zum Erdbeben wissen, dass

  1. die somit vorgegeben Schweizer Gefährdungsannahmen von ca. 1977 stammen, also 35-jährig sind
  2. seit dem Abschluss der PEGASOS-Studie 2004 bekannt ist, dass diese Uralt-Zahlen um mindestens den Faktor 2 zu tief sind
  3. viele Europäische Länder selbstverständlich neuere Zahlen als von 1977 verwenden und bei ihren Gefährdungsannahmen von wesentlich selteneren Extremereignissen ausgehen als die Schweiz, so beispielsweise Deutschland vom 100’000-jährlichen Erdbeben, statt wie die Schweiz nur vom 10’000-jährlichen
  4. das ENSI nicht müde wird, die PEGASOS Studie als einmalige Pionierleistung der Schweiz darzustellen und dabei verschweigt, dass deren Resultate innerhalb der Auslegung schlicht bis heute nicht angewendet werden (und auch sonst nur mit „amtlich bewilligter Trickserei„)

Dazu muss man zum Hochwasser wissen, dass

  1. beim AKW Mühleberg in der urspünglichen Auslegung der Bruch der Wohenseestaumauer, sowie der sequenzielle Bruch der Rossens- und Schiffenen-Staumauern veranschlagt wurden. Heute weiss man, dass die ursprüngliche Auslegung höchst fehlerhaft war und die Dammbrüche keinesfalls beherrscht würden, was die BKW übrigens später in ihrem EU Stresstest Report (Seite 73) zugibt
  2. im Gegensatz zum Erdbeben, darf die BKW hier also selbstredend die neueren, tieferen Annahmen verwenden

Später wird man auch noch sehen, dass das ENSI zwar diese uralten Erdbebengefährdungsannahmen zulässt, auf der anderen Seite aber derart brandneue, ungeprüfte Erdbebenfestigkeiten für Ausrüstung und Gebäude akzeptiert, dass es diese gar nicht mehr überprüfen konnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leider wird dieses Formular von SPAM-Robotern missbraucht. Bitte beweisen Sie mit der folgenden Rechenaufgabe, dass Sie ein Mensch sind, vielen Dank. *