Keine Beschwerde gegen die Stilllegungsverfügung AKW Mühleberg
Angesichts der erreichten Zusicherungen und einer Abwägung von Aufwand und Nutzen, haben wir auf eine Beschwerde gegen die Stilllegungsverfügung verzichtet.
Risikoinformierte Betrachtungsweise
Von Beginn weg haben wir uns bei dieser Mitsprache beim Stilllegungsprojekt an den Risiken orientiert und unsere Einwände und Fragen auf die „heissen“ Vorgänge fokussiert. Wie die BKW in ihrem Projekt anschaulich dargestellt hat, sind diese Vorgänge vor allem am Anfang des Projektes beim Übergang vom Betrieb zu den Rückbauarbeiten zu sehen.
Das Risikopotenzial bemisst sich sowohl an der Radioaktivität als auch an der Nachzerfalls-Wärmeleistung, welche wiederum das Freisetzungspotenzial einerseits und den zwingenden Kühlungsbedarf andererseits vorgeben und damit die mögliche Schwere eines allfälligen Störfalles bestimmen. Beide Kennwerte sinken nach der endgültigen Ausserbetriebnahme enorm ab. Man beachte in der Abbildung unten die grob-logarithmische Skala auf der senkrechten Achse; jedes Absinken um einen Hauptstrich bedeutet eine hundertfach (oben)/ zehnfach (mittig) geringere Wärmeleistung bzw. eine tausendfach(unten) geringere Radioaktivität (Grafik: BKW, Hervorhebung hinzugefügt):
Wichtigste Anliegen zugesichert
Wie bereits im Artikel zur UVEK Stilllegungsverfügung aufgezeigt, wurden die unter diesem Gesichtspunkt wichtigsten Anliegen bei der Mitsprache beim Stilllegungsprojekt inhaltlich zugesichert. Insbesondere ist sichergestellt, dass sämtliche Sicherheitssysteme und ihre Sicherheitsfunktion erhalten bleiben müssen oder höchsten verbessert werden dürfen, bis die eigentliche Stilllegung erfolgt ist, namentlich bis die Brennelemente aus dem Reaktor ins Brennelemente-Kühlbecken entladen wurden. Inhaltlich sind 9 von 14 unserer Anliegen als ganz oder in wesentlichen Punkten erfüllt bezeichnet und festgehalten worden.
Aufwand, Nutzen und Signal
Natürlich haben wir weitere Kritik vorgebracht, welche nun nicht berücksichtigt ist. Ausserdem sind auch die wichtigsten Anliegen nur für den konkreten Fall Mühleberg und nicht als formal allgemeingültige Regel zugesichert worden, wie wir es beantragt hatten. Dennoch haben wir uns in Abwägung des Aufwandes und des möglichen Nutzens sowie des Schwierigkeitsgrades und der Risiken eines solchen Verfahrens dafür entschieden, auf eine Beschwerde zu verzichten.
Nicht zuletzt möchten wir mit diesem Verzicht auch ein Signal dafür senden, dass wir die umgehende Stilllegung des AKW Mühleberg selbstverständlich sehr begrüssen und diesem Vorhaben in keiner Weise „im Weg“ stehen wollen. Dies gilt auch für alle anderen AKW.
Noch einmal möchte ich hier meiner Freude Ausdruck verleihen, dass dieses leidige Kapitel seinem Ende zugeht.
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