Der Bund: „Bundesamt für Energie weist Kritik zurück, es habe Gutachten geschönt“

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In seiner Ausgabe vom 7.3.2013 berichtet „Der Bund“ im Artikel „Bundesamt für Energie weist Kritik zurück, es habe Gutachten geschönt“ über die Stellungnahme von BFE und ENSI zu unserer Kritik am Erdbebensicherheitsnachweis des Wohlensee-Staudammes oberhalb des AKW. Von Simon Thönen.

Für das Amt sind die Vorwürfe des von Greenpeace beauftragten Wiener Professors Wei Wu «entkräftet». Für Kritiker Markus Kühni ist dies «hanebüchen».

Das ENSI hat am Vortag die Stellungnahme des BFE publiziert und sich dessen Darstellung vollumfänglich angeschlossen. Der Bund-Artikel:

Bundesrätin Leuthard liess nun das kritisierte Bundesamt selber Stellung nehmen. BFE-Direktor Walter Steinmann weist die Anschuldigungen in einer gestern publizierten Stellungnahme zurück. «Die im Gutachten von Professor Wei Wu vorgebrachte Kritik kann durchgehend entkräftet werden.» Das BFE sehe sich «zu keinen Massnahmen veranlasst». Die Erdbebensicherheit des Stauwehrs sei gegeben. Auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sieht sich bestätigt. Es gebe «keinen Grund, unsere Beurteilung vom Juli 2012 zum Erdbebennachweis des Kernkraftwerks Mühleberg zurückzuziehen», liess sich Ensi-Vizechef Georg Schwarz auf der Internetseite seiner Behörde zitieren.

Nicht ganz unerwartet kam auf unser Fachgutachten des Prof. Dr.-Ing Wei Wu, Leiter des Geotechnischen Instituts der Universität BOKU, Wien keine entsprechend gleichwertig qualifizierte Gegendarstellung zurück, sondern ein nicht unterzeichnetes, dreiseitiges Papierchen. Darin hat jemand von der Sektion Talsperren beim BFE die fundierte Kritik von Prof. Wu mit reichlich unsorgfältigen Pauschalbehauptungen von sich gewiesen und dabei weitgehend nochmals die alten, von mir bereits detailliert widerlegten Argumente wiedergekäut.

Die entscheidenste Frage der Sicherheitsfaktoren (Weglassen der Sicherheitsmargen) bringt Herr Thönen auf den Punkt:

Völlig anders schilderten Greenpeace und der AKW-Kritiker Markus Kühni die Intervention des BFE: Es habe die Gutachterfirma Stucky angewiesen, Sicherheitsfaktoren wegzulassen.

Konkret geht es um die Frage, ob alle Richtlinien des BFE zur Sicherheit der Staudämme angewandt werden müssen – oder nur eine spezielle Richtlinie zur Erdbebensicherheit. Dies deshalb, weil gewisse Sicherheitsfaktoren in Letzterer nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Expertenfirma Stucky hatte zuerst alle Richtlinien angewandt und war zum Schluss gekommen, dass das Stauwehr die nötigen Sicherheitsfaktoren bei einem Erdbeben nicht erreicht.

In seiner gestern publizierten Stellungnahme bekräftigt das BFE nun seine frühere Sichtweise: Es sei nur die Erdbebenrichtlinie massgebend. Für Kritiker Kühni ist dies «hanebüchen», wie er auf Anfrage sagt. In der Erdbebenrichtlinie selber stehe explizit, sie müsse zusammen mit den anderen Richtlinien angewandt werden. In der Tat steht dort als erster Satz: «Die vorliegende Richtlinie ist immer zusammen mit der Stauanlagenverordnung und den übrigen Richtlinien für Stauanlagen anzuwenden.»

Hier der entsprechende Ausschnitt aus der BWG-Richtlinie zur Erdbebensicherheit:

BWG Richtlinie zur Erdbebensicherheit - Einleitung

In meinem Bericht habe ich bereits auf diese (und andere) Diskrepanzen hingewiesen (siehe Kapitel 4.3ff.). Das BFE hatte diesen Bericht offiziell zur Stellungnahme erhalten. Freilich gibt es kein Gegenargument gegen das Offensichtliche, also lässt man es einfach bleiben und hofft auf Oberflächlichkeit und vorgezogene Ausserbetriebnahme der eigenen Urteilskraft bei Öffentlichkeit und Medien.

Fortsetzung folgt…

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