Der Bund: „Nachrüstung des Mühleberg-Damms bewilligt“

Der Bund - Nachrüstung des Mühleberg-Damms bewilligt

Baugesuch bewilligt

Am 29.4.2013 hat das kantonalbernische Amt für Wasser und Abfall (AWA) das Baugesuch der BKW für eine angebliche Verstärkung des Untergrunds bei der Wohlensee-Staumauer bewilligt. Der Bund berichtet in der Ausgabe vom 1.5.2013 im Artikel „Nachrüstung des Mühleberg-Damms bewilligt“ darüber. Von Simon Thönen.

Mit 72 Stahlpfählen am Fuss des Wohlensee-Damms will die BKW verhindern, dass das Stauwehr bei einem Erdbeben abrutschen könnte – und damit auch die Sicherheit des darunterliegenden Atomkraftwerks Mühleberg gefährdet. Das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) hat die von der BKW geplante Nachrüstung nun bewilligt.

Die von uns vorgebrachte Kritik wurde vom Amt gar nicht überprüft. Stattdessen stützt es sich vollumfänglich und blind auf die Behauptungen des BFE (Sektion Talsperren), obwohl wir detailliert darlegten, dass diese fehlerhaft sind.

Ohne Erfolg hatten die Beschwerdeführer argumentiert, das AWA könne als Genehmigungsbehörde auch von der Prüfung der Fachbehörde BFE abweichen, «falls triftige Gründe gegen die Korrektheit dieser Prüfung sprechen».

Es ist schon bemerkenswert: da machen wir (unterstützt von Greenpeace) uns die Mühe, ein detailliertes Fachgutachten bei einem renommierten Universitätsprofessoren einzuholen und einzureichen, und es wird ganz einfach mit einer Wiederholung der alten, bereits widerlegten Behauptungen vom Tisch gewischt. Darauf hin doppelt unser Experte mit einem zweiten Gutachten nach und dieses wird schlicht ignoriert.

Sie verweisen auf den Wiener Geotechnikprofessor Wei Wu, der in einem Gutachten für Greenpeace dem BFE eine fehlerhafte und widersprüchliche Anwendung der eigenen Richtlinien vorwarf («Bund» vom 22. Februar). Das BFE bestritt dies. Professor Wu hielt in einem neuen Gutachten seine Kritik aufrecht. Auf die Forderung der Beschwerdeführer, die Streitfrage im Rahmen des Verfahrens zu klären, ging das kantonale AWA nicht ein. Es konstatierte lediglich in einem Satz, das BFE habe die Kritik «entkräftet».

Auch in Sachen Transparenz und Rechenschaft sieht das Amt keinen Bedarf, auch nur die grundlegendsten Angaben zur Sicherheit offenzulegen:

Die BKW ihrerseits legte zwar Angaben vor, wie stark die Nachrüstung die Sicherheit verbessere. Doch die entsprechenden Stellen im Dokument wurden eingeschwärzt, sodass die Beschwerdeführer nicht dazu Stellung nehmen konnten. Ihren Antrag auf Einsicht lehnte das kantonale AWA in seinem Entscheid ab. Die BKW habe, so das AWA, «ein glaubhaftes Geheimhaltungsinteresse geltend» gemacht.

Dazu ist anzumerken, dass auch das Amt selber auf unsere Anfrage auch nur die geschwärzte Fassung vorliegen hatte und basierend darauf „blind“ entschied:

BKW - WKM Verstärkung Untergrund - Sicherheit im Endzustand

Auch das BFE hat übrigens die Sicherheit im Endzustand nicht geprüft:

Unerheblich ist für das BFE, in welchem Ausmass die von der BKW geplante Reihe von Stützpfählen die Gefahr des Abrutschens des Damms bei einem Erdbeben, das sogenannte Gleiten, vermindert. Das Stauwehr erfülle die gesetzlichen Anforderungen auch ohne Nachrüstung, argumentiert das Bundesamt: «Deshalb fällt es für das BFE aus sicherheitstechnischer Sicht nicht ins Gewicht, falls eine Verbesserung der Gleitsicherheit, wie von den Einsprechern behauptet, nur ‹bescheiden› oder ‹unbedeutend› sein sollte.»

Blindes Vertrauen

Kurz: das Amt stützt sich im Entscheid voll und ganz auf schwarze Balken sowie das BFE (Sektion Talsperren) ab und steckt den Kopf ansonsten ganz tief in den Sand.

Nicht einmal die von uns geltend gemachte Tatsache, dass das BFE Sektion Talsperren gemäss Sicherheitsaudit aktenkundig „gesetzliche und andere Standards“ nicht einhält, ein „systematisches Defizit der Sicherheitsaufsicht“ bestehe, unterstellt werden müsse, dass eine „sehr enge Beziehung zwischen der Sektion TS und den Betreibern“ bestehe, sowie seit Jahren ein Zustand geduldet werde, der in mehrerlei Hinsicht „gegen geltendes Recht verstösst“ half offenbar nichts.

Einsprache WKM - Eingabe 9.4.2013 - Befangenheit BFE

Quelle: unsere Eingabe vom 9.4.2013 (siehe Aktenarchiv)

Das Schema X scheint offensichtlich: Behörden und Gerichte stellen die Sicherheit der Bevölkerung auch bei gigantischem Schadenspotenzial hinter dem Gärtchendenken der behördlichen Zuständigkeit zurück. So kommt es, dass am Schluss eine einzelne Instanz (in Realität wohl eine einzelne Person) eine konkrete Sicherheitsfrage beurteilt und sich alle anderen vollends und blind darauf stützen. Dass dieser Instanz Fehler passieren können (oder dass diese Instanz andere Interessen, als die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle verfolgen könnte),  wird ausgeblendet. Dass diese Instanz bei Aufdeckung eines Fehlers (oder auch nur einer Unterlassung) ein handfestes Interesse haben könnte, dies zu kaschieren, ebenfalls. Wird diese Instanz von aussen kritisiert, darf sie in diesem Perpetuum mobile groteskerweise gleich selbst die vorgebrachte Kritik „entkräften“.

Unabhängige Überprüfung gefordert

Das Zauberwort wäre die unabhängige Überprüfung. Dass eine solche in der Schweiz fehlt, wird auch von der IAEA-Überprüfungsmission bemängelt.

Gemäss IAEA GSR Part 4 (Vorschrift 21) muss der Betreiber eine unabhängige Überprüfung der Si­cherheitsbeurteilung vornehmen, bevor diese beim Betreiber verwendet oder bei der Aufsichtsbe­hörde eingereicht wird. Zusätzlich muss die Aufsichtsbehörde eine separate, unabhängige Über­prüfung durchführen, um sich selber zu bestätigen, dass die Sicherheitsbeurteilung akzeptabel ist und um festzustellen, ob sie in ausreichendem Masse aufzeigt, dass die gesetzlichen und auf­sichtsbehördlichen Vorschriften eingehalten werden. Das [IRRS] Team hat zur Kenntnis genom­men, dass das ENSI diese Verpflichtung bereits diskutiert, aber noch nicht systematisch umgesetzt hat. […]

R7 Empfehlung: Das ENSI und andere relevante Behörden sollten im Regelwerk eine Vorschrift für die Bewilligungsinhaber verankern, sämtliche sicherheitsrelevanten Unterlagen, ob intern erstellt oder von einem Vertragspartner – namentlich von Planungsbüros und Lieferanten kommend – unabhängig zu überprüfen, bevor sie der Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

[eigene Übersetzung aus IRRS Report to Switzerland, 20 November to 2 December 2011]

Eigentlich hatte sich ja der Regierungsrat deutlich für solche Überprüfungen — das Vieraugenprinzip — ausgesprochen. Dieses Prinzip hat Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer kürzlich nochmals bestätigt und in den ganz konkreten Zusammenhang gestellt:

Das Bundesgericht macht mit seinem Urteil zudem das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi zum allmächtigen Gremium, das quasi über Sein und Nichtsein eines AKW entscheiden kann. Bei jedem Bauwerk wenden wir das 4-Augen-Prinzip an – und ausgerechnet bei der Atomaufsicht soll das nicht gelten?

Sie bringt es sogar auf den Punkt:

Stellen wir uns vor, nach dem GAU in Fukushima wäre eine solche juristische Vorgeschichte ausgebreitet worden. Vermutlich hätten wir den Kopf geschüttelt und gesagt: „Bei uns in der Schweiz wäre so etwas undenkbar!“

Genau.

Die Beschwerdeinstanz für unsere Einsprache liegt beim BVE, also bei der Direktion von Frau Egger.  Wir haben 30 Tage Zeit, zu entscheiden, ob wir uns auf ihr Wort verlassen können und bei Beschwerde eine unabhängige Überprüfung erwarten dürfen.

Leider spricht auch einiges dagegen. Ich habe es bereits im Brief an den BKW-Präsidenten erwähnt:

Dass sich unsere sachlich-fachlichen Argumente durchsetzen werden, wird in meinem Umfeld weitgehend bezweifelt. Es gehe um zu viel Geld und Macht und der Kanton hocke mitten drin, sagen fast alle. Ich mag das (noch) nicht glauben. Sie können mir also vielleicht blauäugige Gutgläubigkeit an Wissenschaftlichkeit und Rechtsstaat vorwerfen. […]

Für den Moment zeigt der Zeiger eindeutig in Richtung „blauäugig“.

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