Kurz vorgestellt: WENRA Reactor Safety Reference Levels

Rückblick vom Mai 2012:


Quelle Abbildung: WENRA support activities for ENSREG, 17. Januar 2012

Die Western European Nuclear Regulators‘ Association (WENRA) ist ein Zusammenschluss der Nuklearen Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz.

Die Kooperation startete 1999 aus zwei Gründen (Quelle: frei zusammengefasst von „The mission of WENRA„):

  1. Fragen der Nuklearen Sicherheit waren Kriterien bei der Aufnahme neuer EU Mitgliedstaaten.
  2. Die nationalen Sicherheitsregulative wurden zwar von den einheitlichen IAEA Safety Standards abgeleitet, aber jedes Land ging dabei nach eigenem Gutdünken vor.

Das Hauptziel der WENRA war es also, einen gemeinsamen Ansatz für Nukleare Sicherheit zu entwickeln und die nationalen Regelwerke in Grundzügen zu harmonisieren, sowie eine unabhängige Stelle zur Beurteilung der Nuklearen Sicherheit von EU Beitrittskandidaten zu schaffen.

Die WENRA setzte anschliessend (u.a.) die sogenannte Reactor Harmonisation Working Group (RHWG) ein. Deren erste Aufgabe war es, die sogenannten Safety Reference Levels für bestehende AKW zu entwickeln.

The first task of the Reactor Harmonisation Working Group was to develop safety reference levels (RLs) for existing nuclear power plants.

Die Feststellung, dass diese Reference Levels (welche wiederum IAEA Standards konkretisieren) ausdrücklich und ausschliesslich für bestehende, alte AKW gelten, ist wichtig. Das ENSI hat auch schon das Gegenteil behauptet.

Nachdem die Reference Levels entwickelt waren, verpflichteten sich die Mitglieder der WENRA, also auch das ENSI (damals HSK), diese bis 2010 „als ein Mimimum“ in die nationalen Regelwerke einzubauen. Im Dezember 2005 wurde in Stockholm das „WENRA Policy Statement“ unterschrieben:

We recognise the IAEA standards form a good basis for the continuous improvement of national nuclear regulatory systems and nuclear safety.  The reference levels that we have developed represent good practices in our countries from which we can also seek to learn from each other to further improve nuclear safety and its regulation. Hence, we are commited:      by the year 2010 to improve and harmonise our nuclear regulatory systems, using as a minimum the reference levels;

Folgendes schrieb Direktor Schmocker in seinem Vortrag „Referenzniveaus der WENRA zur nuklearen Sicherheit von Kernkraftwerken„, gehalten am 4./5. Dezember 2007:

Jedes Land hat sich verpflichtet, die gegenüber den RN [Referenzniveaus] festgestellten Lücken in seinem Regelwerk resp. bei deren Umsetzung in den Werken bis Ende 2010 zu beseitigen.

Jedes Land hatte bis November 2006 einen entsprechenden Aktionsplan auszuarbeiten um aufzuzeigen, welche Massnahmen es ergreifen wird, um die Harmonisierung des Regelwerkes und deren Umsetzung in den Werken zu realisieren. Die WENRA-Mitglieder vereinbarten, ihre länderspezifischen Aktionspläne auf ihren Homepages aufzuschalten, um so auch nach aussen Transparenz zu schaffen.

Die aktuelle Revision der WENRA Safety Reference Levels wurde im Januar 2008 erlassen [Nachtrag: am 24. September 2014 wurden die neuen „WENRA Safety Reference Levels for Existing Reactors“ erlassen]. Sie stellen zwar nur das „bare Minimum“ im Konsens der Mitglieder dar, aber die Reference Levels gehen in ihrer Konkretisierung trotzdem in mancherlei Hinsicht über das Schweizerische Regelwerk hinaus.

Das ENSI ist bei der Einlösung ihres Versprechens im Verzug, hat die Reference Levels aber bei neu erstellten Richtlinien stets als Vorgabe angenommen (siehe jeweils den Erläuterungsbericht zur entsprechenden Richtlinie). Nach der Aufforderung der IRRS-Überprüfungsmission (Suggestion S6) will das ENSI gemäss eigenem Bekunden wieder intensiver an der „[z]eitgerechten Vervollständigung des ENSI-Regelwerks“ arbeiten (IRRS Massnahmenplan Punkt 2.1).

Am 16. November 2011 wurde ENSI-Direktor Hans Wanner zum Vorsitzenden der WENRA gewählt.

Die WENRA Safety Reference Levels erscheinen mir besonders dann wertvoll, wenn die Schweizerischen Richtlinien lückenhaft oder schwammig sind. Die Reference Levels widersprechen den Darstellungen des ENSI klar. Angesichts der früheren Versprechnungen des ENSI sollte es schwierig werden, sich aus diesen Bestimmungen herauszureden. Ob sie zum Zwecke der Rechtsauslegung vor Gericht überzeugen, werden wir sehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leider wird dieses Formular von SPAM-Robotern missbraucht. Bitte beweisen Sie mit der folgenden Rechenaufgabe, dass Sie ein Mensch sind, vielen Dank. *