Verfahren in Sachen „Mobile Pumpen“ beim AKW Mühleberg abgeschrieben Eine Rückblende und Auslegeordnung.
Tagesanzeiger: „Atomaufsicht muss sich eigenmächtiges Handeln vorwerfen lassen“ „Das Ensi hat Richtlinien für Störfälle festgelegt – mit Neuerungen, die der Bundesrat noch nicht abgesegnet habe, sagen Atomgegner.“
Der Bund: „Zwischenentscheid zu Mühleberg ist nicht anfechtbar“ Im Verfahren „mobile Pumpen“ zum AKW Mühleberg wollte das Bundesgericht nicht vorab die Grundsatzfragen klären.
Der Bund: „Grundsatzfrage zu AKW-Aufsicht kommt vor Bundesgericht“ „AKW-Gegner fechten einen umstrittenen Ensi-Entscheid zu Mühleberg vor Bundesgericht an … Es gehe um eine Grundsatzfrage der Atomaufsicht, sagen sie.“
AKW Mühleberg: Bundesgericht muss Grundsatzfrage klären Auch wenn sie vom Bundesverwaltungsgericht teilweise Recht erhielten, ziehen die beiden Anwohner vor Bundesgericht.
Medienecho: „AKW Mühleberg bei Hochwasser nicht sicher“ Gutes Medienecho zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
AKW Mühleberg: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde von zwei Anwohnern teilweise gut Sache zur Neubeurteilung an das ENSI zurückgewiesen.
Tagesanzeiger online: „Neue Beschwerde gegen Mühleberg“ „Atomgegner sehen in den mobilen Feuerwehr-Pumpen des Atomkraftwerks Mühleberg eine Gefahr. Sie haben deshalb Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht eingereicht.“
Beschwerde gegen ENSI: Nukleare Sicherheit nicht nur in den ersten 30 Minuten Beschwerde in Sachen „mobilen Pumpen“ hält daran fest, das ENSI habe rechtswidrige Handlungen festzustellen, in Zukunft zu unterlassen und die Folgen zu beseitigen.