Verfahren in Sachen „Mobile Pumpen“ beim AKW Mühleberg abgeschrieben Eine Rückblende und Auslegeordnung.
Bundesgericht soll über den Weiterbetrieb des AKW Beznau entscheiden Gemeinsame Medienmitteilung von Greenpeace, der Schweizerischen Energie-Stiftung und dem Trinationalen Atomschutzverband
SES: „AKW Beznau: Ein rückwärtsgerichtetes Urteil“ „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Weiterbetrieb des AKW Beznau wegen mangelhafter Erdbebensicherheit abgewiesen.“
Blick: „«Lex Beznau»: Doris Leuthard schützt ältestes AKW der Welt“ „… einst den schrittweisen Atomausstieg der Schweiz beschlossen. Nun kommt sie der AKW-Lobby sehr weit entgegen.“
Der Bund: „Leuthard will «Lex Beznau» sichern“ „Macht Doris Leuthard in ihren letzten Tagen als Bundesrätin der Axpo ein Abschiedsgeschenk?“
Tagesanzeiger: „Umstrittene Offensive der AKW-Aufsicht“ „Ein FDP-Ständerat wirft der Atomaufsicht des Bundes vor, eine delikate Untersuchung verhindern zu wollen.“
Tagesanzeiger: „Atomaufsicht muss sich eigenmächtiges Handeln vorwerfen lassen“ „Das Ensi hat Richtlinien für Störfälle festgelegt – mit Neuerungen, die der Bundesrat noch nicht abgesegnet habe, sagen Atomgegner.“
Der Bund: „Zwischenentscheid zu Mühleberg ist nicht anfechtbar“ Im Verfahren „mobile Pumpen“ zum AKW Mühleberg wollte das Bundesgericht nicht vorab die Grundsatzfragen klären.
Der Bund: „Das Abrissprojekt für Mühleberg ist auf Kurs“ „Die wichtigsten Akteure verzichten auf Beschwerden gegen die Verfügung, die den Rückbau des Atomkraftwerks Mühleberg regelt.“