„Am Rande der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern, hatte ich gestern die Gelegenheit mit Herrn Dr. Georg Schwarz über einige Rechtsfragen mit Bezug auf meinen Brief vom 26.9.2011 an ENSI-Rat und KNS zu sprechen. […] Gerne möchte ich nun Herrn Schwarz aktenkundig auf seinen entscheidenden Rechtsirrtum hinweisen. „